In steuerlicher Hinsicht erfolgt die Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto der SinnerSchrader AG und stellt daher für Steuerzwecke eine Einlagenrückgewähr dar. Dies hat zur Folge, dass die Ausschüttung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und darauf entfallenden Solidaritätszuschlag erfolgen wird. Für alle inländischen Aktionäre, die die Aktie im Privatvermögen halten und mit weniger als 1 % am Grundkapital abzüglich des auf die eigenen Aktien entfallenden Anteils beteiligt sind und auch in der Vergangenheit nicht mit einer höheren Quote beteiligt waren, wäre die Ausschüttung steuerfrei.
Diese allgemeinen Angaben stellen keine steuerliche Beratung dar. Jedem Aktionär wird empfohlen, sich in Bezug auf die Auswirkungen der Dividendenzahlung in seiner speziellen Situation professionellen Rat einzuholen.